Privates Pflegetagegeld

Im Artikel 1 des Grundgesetzes ist folgendes zu lesen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Herausforderung, die der Artikel 1 im GG im Bezug auf die Ausfinanzierung der Pflege in Deutschland mit sich bringt, ist sehr groß.

Um einen Teil der Pflegekosten abzusichern, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Dennoch werden über diese soziale Versicherung lediglich ca. 50% der Kosten abgedeckt. Die restlichen Kosten werden entweder vom Vermögen der Betroffenen und ihrer Angehörigen finanziert oder über eine private Pflege-Zusatzversicherung.

Die am häufigsten gewählte Absicherungsmethode ist das private Pflegetagegeld über eine Krankenversicherung. Dieses ist auch i.d.R. deutlich günstiger, als eine Pflegerentenversicherung.

Schützen Sie Ihr Vermögen und das Ihrer Angehöriger und sorgen Sie eigenverantwortlich vor.

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