Wer sich tätowieren lässt und infolgedessen erkrankt, riskiert den Anspruch auf Lohnfortfortzahlung im Krankheitsfall. Ein selbst gewähltes Gesundheitsrisiko geht zu Lasten des Arbeitnehmers. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jetzt entschieden. Im verhandelten Fall ließ sich eine als Pflegehilfskraft beschäftigte Frau ein Tattoo am Unterarm stechen. Die tätowierte Stelle entzündete sich, sodass sie für mehrere Tage […]
