Ein sechs Wochen altes Auto mit einer Laufleistung von mehr als 3.000 km ist kein Neuwagen mehr, nach einem unverschuldeten Unfall besteht kein Anspruch auf Abrechnung zum vollen Neuwagenpreis. Diese Entscheidung hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm getroffen (9 U 5/18). Der sechs Wochen alte Porsche Macan der Klägerin war bei einem Unfall erheblich beschädigt worden, […]