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Steuervorteile für Vereine: Das ändert sich ab 2026
Vereine profitieren von wichtigen steuerlichen Vorteilen: Sie müssen ihre satzungsmäßigen Einnahmen nicht versteuern, dürfen Spendenquittungen ausstellen und Ehrenamtlichen steuerfreie Vergütungen zahlen. Ab 2026 gelten zudem mehrere Verbesserungen.
Viele Vereine erzielen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu finanzieren – etwa durch Vermietung des Clubheims, Werbung oder Fanartikelverkauf. Bisher waren solche Einnahmen steuerfrei, wenn sie 45.000 Euro im Jahr nicht überschritten. Diese Grenze wird auf 50.000 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale, die Vereinsvorstände und andere Ehrenamtliche als Aufwandsentschädigung steuer- und sozialabgabenfrei erhalten dürfen, wird von 840 Euro auf 960 Euro erhöht. Die abgabenfreie Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer, Ausbilder sowie Chor- und Jugendleiter steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro. Eine weitere Änderung betrifft die zeitnahe Mittelverwendung: Bislang mussten Vereine ihre Einkünfte innerhalb von zwei Jahren für satzungsmäßige Zwecke ausgeben, wenn die Jahreseinnahmen 45.000 Euro überstiegen. Das fiel manchem Verein schwer, etwa wenn innerhalb eines Jahres mehrere größere Spenden auf dem Vereinskonto eingingen. Diese Freigrenze steigt nun auf 100.000 Euro. Damit entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der Vereine.
Unser Tipp: Vereine sollten richtig versichert sein. Neben dem obligatorischen Haftpflichtschutz empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung sowie ein ausreichender Unfallschutz für die Mitglieder. Vereine, die Feste, Umzüge oder Märkte organisieren, benötigen ergänzend eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Je nach Größe und Aktivitäten des Vereins können auch Inhalts- und Gebäudeversicherung, Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O-Versicherung für Vorstände, Kfz- sowie Cyberversicherung sinnvoll sein.
