Aktuelles

Vereinfachte Steuererklärung ist schnell erledigt

Eine Steuererklärung kostet Zeit und Nerven. Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer scheut den Aufwand, gibt gar keine Einkommensteuerklärung ab und verzichtet oft auf hunderte Euro Steuerrückerstattung. Was bisher wenig bekannt ist: Viele Arbeitnehmer müssen lediglich eine vereinfachte Steuererklärung ausfüllen, um die Chance auf Rückerstattung nicht zu verschenken.

 

Arbeitnehmer, die neben dem Festgehalt vom Chef keine weiteren Einkünfte haben, sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, denn der Arbeitgeber zieht die fälligen Steuern und Sozialabgaben bereits automatisch vom Gehalt ab. Achtung allerdings: Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet auch auf eine mögliche Steuerrückerstattung und damit oft auf gutes Geld, insbesondere wenn er hohe Fahrtkosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oberhalb der vom Finanzamt anerkannten Pauschalen geltend machen könnte. Mit der vereinfachten Steuerklärung lässt sich dieses Problem auch ohne teure Beratung oder Furcht vor Fehlern lösen. Das Formular für die vereinfachte Erklärung besteht lediglich aus zwei Seiten und nur wenige Angaben müssen eingetragen werden. Auf Seite eins ist neben Name, Anschrift und Kontoverbindung lediglich die sogenannte eTIN anzugeben, die auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers zu finden ist. Auf Seite zwei werden in übersichtlicher Form einige Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgefragt, das Ausfüllen ist meist in wenigen Minuten erledigt.

 

Die vereinfachte Einkommensteuererklärung können Arbeitnehmer nutzen, die im Steuerjahr lediglich Arbeitslohn und ggf. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen haben. Verheiratete Arbeitnehmer dürfen die vereinfachte Erklärung allerdings nur einreichen, wenn sie die Zusammenveranlagung mit dem Partner beantragen. Der Vordruck lässt sich unter www.formulare-bfinv.de online ausfüllen und ausdrucken. Die vereinfachte Steuererklärung muss in Papierform ans Finanzamt geschickt werden, die elektronische Übermittlung per ELSTER ist aktuell noch nicht möglich.