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Das Gartengerät richtig versichert

Im März beginnt traditionell die Gartensaison, können doch ab spätestens Mitte des Monats Erbsen, Tomaten oder Speiserüben gesät werden. Auch die Blumen erwachen aus dem Winterschlaf, zum Beispiel beginnen Krokusse und Narzissen zu blühen. Umso größer ist die Vorfreude für viele Gartenfans, dass sie schon bald wieder Zeit an der frischen Luft verbringen können.

 

Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? So mancher Garten ist mit teurem Gerät ausgestattet, sei es der Aufsitzrasenmäher, Heckenschneider oder gar Kunstobjekte wie Skulpturen. Werden diese gestohlen oder fallen Randale zum Opfer, geht das schnell ins Geld. Es ist ein Irrtum, dass die Hausratversicherung auch automatisch beim Diebstahl derartiger Utensilien zahlt. Ob sie leistet, ist – wie so oft – abhängig vom jeweiligen Vertrag und den dort aufgeführten Leistungen.

 

Genau nachlesen, wofür Schutz besteht

Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, sind nicht in jeder Police grundsätzlich Rasenmäher, Fahrräder und andere „bewegliche Objekte“ mitversichert. So müssen zum Beispiel Nebengebäude oft gegen Aufpreis abgesichert werden bzw. im Rahmen der etwas teureren „Premium“-Tarife. Das gilt vor allem dann, wenn der Garten nicht direkt an das eigene Grundstück angrenzt. Hier sollte genau im Vertrag geschaut und im Zweifel mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, was versichert ist und was nicht. In leistungsstarken Tarifen ist der Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten aber oft enthalten.

Zudem kann der Versicherer den Gärtnern zusätzliche Sicherungsvorkehrungen auferlegen, damit den Dieben das Handwerk nicht zu leicht gemacht wird. Zum Beispiel, dass man Gartengerät nicht einfach des Nachts im Garten herumliegen lässt, sondern im Schuppen einschließt. Schwierig wird es auch, wenn Laptop, Kamera oder Handy in der Gartenlaube aufbewahrt werden. Für solche Geräte greift der Hausrat-Schutz in der Regel gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang.

Auch Fahrraddiebstahl ist oft nur gegen Aufpreis im Rahmen der Hausrat-Police versicherbar. Dann zahlt der Hausratversicherer nicht nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum wie der Garage gestohlen wurde. Sondern auch, wenn es bei einem öffentlichen Stellplatz wie dem Bahnhof oder vor dem Supermarkt abhanden kommt.

 

Haftpflicht ist auch für Gartenfreunde ein Muss

Eine gute Haftpflicht-Police sollte ohnehin jeder haben. So auch Gartenfreunde. Sie zahlt zum Beispiel, wenn man versäumt hat einen morschen Baum zu fällen oder ausreichend zu sichern – und dieser dann auf das Nachbarhaus fällt. Und was, wenn das Gartenhaus selbst Schaden nimmt? In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung Ansprechpartner der Wahl. Das Gartenhaus kann als sogenannter Grundstücksbestandteil und bis zu einem gewissen Versicherungslimit mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, muss aber explizit im Vertrag vermerkt sein.