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Bei Raucherpause zählt kein Unfallschutz!

Wer seine Arbeit für eine Raucherpause unterbricht, ist in dieser Zeit nicht unfallversichert. Rauchen schadet also im doppelten Sinne die Gesundheit. Eine Pflegerin hatte sich während einer Raucherpause den Arm gebrochen und ihren gesetzlichen Unfallschutz verloren. Eine private Versicherung hätte hingegen gezahlt.

Das Rauchen sei eine rein private Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Arbeitnehmer sind also nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eine Zigarettenpause einlegen.

Man kann sich in einem solchen Fall nur mit einer privaten Unfallversicherung absichern da diese unabhängig davon ist, wann und wo der Unfall passiert ist.